Der Bebauungsplan: Wissen, was zulässig ist und was nicht.

Sie haben sich entschieden, Ihren Traum vom Eigenheim wahr werden zu lassen? Herzlichen Glückwunsch! Doch worauf müssen Sie beim Bau Ihres Hauses achten? Für unterschiedliche Grundstücke gelten unterschiedliche Regeln: wie hoch darf Ihr Haus maximal sein? Welche Dachform darf es haben? Und gibt es Richtlinien bei der Wahl des Baumaterials? Antworten auf diese und andere Fragen gibt der Bebauungsplan.

 

Für öffentlich ausgewiesene Bauflächen gibt es einen Bebauungsplan, der als von der Gemeinde beschlossene Satzung die Art und den Umfang der zulässigen Bebauung in einem bestimmten Gebiet beschreibt. Die Gemeinde kann hiermit einerseits für ein bestimmtes Erscheinungsbild innerhalb des Baugebietes sorgen und andererseits können die Genehmigungsverfahren in den meisten Fällen durch so genannte Bauanzeigen wesentlich beschleunigt und vereinfacht werden.

 

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Bebauungsplan

Ein B-Plan, der beim zuständigen Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung erhältlich ist, verfügt über einen Text- und einen Planteil. Er enthält Informationen wie Geschossflächen- und Grundflächenzahl, Anzahl der gestatteten Vollgeschosse und die Bauweise, aber auch Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen. Hinzu kommen oft ergänzende ortsgestaltende Auflagen durch Satzungen der Gemeinde, die etwa Dachformen, Farben, Materialien oder gar bestimmte Haustypen fordern oder verbieten. Allgemein gilt: Was im Bebauungsplan nicht geregelt ist, kann frei bestimmt werden, insofern es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Weiter kann ein B-Plan Angaben über Stellplätze für PKW, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, Lage von Versorgungsleitungen, Stellflächen für Mülltonnen und Flächen für besondere Nutzung, wie z.B. Gewerbe, enthalten. Neben den Vorgaben eines Bebauungsplanes gilt immer die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordnung.

 

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